Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 545/08

Tenor

1. Der Antrag der Klägerin, ihr gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.10.2007 – 3 Ca 4311/07 – wird als unzulässig zurückgewiesen.


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