Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 304/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.07.2009 teilweise abgeändert und der Klägerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.


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