Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1558/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2010 – 9 Ca 8561/07 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 906,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 € seit dem 01.05.2007 und monatlich ab dem Monatsersten der 5 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.871,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 € seit dem 01.11.2007 und monatlich ab dem Monatsersten der 18 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 € zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 604,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 151,13 € seit dem 01.06.2009 und monatlich ab dem Monatsersten der 3 Folgemonate aus jeweils weiteren 151,13 € zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.521,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 217,30 € seit dem 01.10.2009 und monatlich ab dem Monatsersten der 6 Folgemonate aus jeweils weiteren 217,30 € zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.607,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 217,30 € seit dem 01.05.2010 und monatlich ab dem Monatsersten der 11 Folgemonate aus jeweils weiteren 217,30 € zu zahlen.

6. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 38% und die Beklagte zu 62% zu tragen.

V. Die Revision wird zugelassen.


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