Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 314/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.01.0210 in Sachen

5 Ca 2345/09 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers, mit Wirkung zum 01.08.2009 als vollbeschäftigter Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe 3, Stufe 4, und bei Geltung der für das Unternehmen der Deutschen Telekom jeweils geltenden Tarifverträge wieder eingestellt zu werden, anzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.054,-- € brutto abzüglich des in Höhe von 11.541,60 € gezahlten Arbeitslosengeldes nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus je 3.009,-- € seit dem 17.08., 17.09., 17.10., 17.11., 17.12.2009 und 17.01.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15 %, der Beklagten zu 85 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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