Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 272/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20. Juli 2011

– 5 Ca 1722/11 EU – abgeändert:

1. Dem Kläger wird Prozesskostenbeihilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J aus K für die Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3 Monatsgehältern nach der Entgeltgruppe 9 TVöD bewilligt.

2. Im Übrigen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.