Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 214/12

Tenor

  • 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2011– 14 Ca 4955/11 – wird zurückgewiesen.

  • 2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger über den durch Urteil vom 20.12.2011 – 14 Ca 4955/11 – zuerkannten Betrag in Höhe von EUR 1.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2011 hinaus weitere EUR 4.378,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2011 zu zahlen.

  • 3. Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.

  • 4. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zu ½.

  • 5. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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