Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 143/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der

die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende

Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.04.2013 –

3 Ca 9312/12 – abgeändert.

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug

derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe unter

Beiordnung von Rechtsanwalt Ackermann zu

den Bedingungen eines bezirksansässigen

Rechtsanwalts bewilligt.


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