Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 524/13

Tenor

  • 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.05.2013 – 12 Ca 7315/12 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 85,35 € brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2012 zu zahlen.

  • 2. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen.

  • 4. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.


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