Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 196/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.01.2014 – 3 Ca 1475/13 – abgeändert:

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31.12.2013 hinaus als Vollzeitbeschäftigungsverhältnis fortbesteht.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.


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