Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 381/16

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.02.2016 zu Aktenzeichen4 Ca 3123/15 teilweise abgeändert.

  • 2. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger die Entfernung der Abmahnung vom 27.04.2015 betreffend den Vorwurf „Ladungssicherung“ begehrt.

  • 3. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

  • 4. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen der Kläger zu einem Viertel und die Beklagte zu drei Vierteln. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

  • 5. Die Revision wird nicht zugelassen.


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