Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 17/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers S wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2017 – 9 Ca 4067/17 – aufgehoben, soweit gegen den Beschwerdeführer S wegen des Nichterscheinens im Termin vom 22.12.2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 €, ersatzweise je 100,00 € ein Tag Ordnungshaft, festgesetzt wurde.


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