Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 467/17

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2017 in Sachen1 Ca 605/16 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten  Betrag  hinaus  weitere 700,00 €, insgesamt also 1.000,00 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2016.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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