Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 107/18

Tenor

1.              Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 12.04.2018 wird der Nichtaussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.03.2018 – 4 Ca 754/17 – abgeändert:

Das Verfahren wird gemäß § 246 Abs. 1 ZPO ausgesetzt.

2.              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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