Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 126/19

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.05.2019 – 1 Ca 1135/18 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Beschwerdewert: 5.091,52 €


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