Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 143/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2021 – 14 Ca 2357/20 – wird zurückgewiesen.


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