Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 332/23

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.05.2023 – 1 Ca 285/23 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.750,00 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2022 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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