Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 560/23

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.09.2023 – 3 Ca 726/23 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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