Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 466/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.314,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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