Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 348/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.957,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszins seit dem 30.7.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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