Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 175/21

Tenor

Es wird festgestellt, dass die primären Leistungspflichten des Klägers aus dem mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 21.06.2017 über 50.900,00 EUR zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen aufgrund des erklärten Widerrufs vom 28.01.2020 erloschen sind.

Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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