Urteil vom Landgericht Bielefeld - 4 O 135/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.575,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin 2.513,28 € außergerichtlicher Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen, sowie derzeit nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung vom 26.02.2009 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind oder noch übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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