Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 74/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger seine Vertragserklärungen zum Abschluss der mit der Beklagten vereinbarten Darlehensverträge mit der Nummer xxx über einen Nennbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR, mit der Nummer yyy über einen Nennbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR sowie mit der Nummer zzz über einen Nennbetrag in Höhe von 15.000,00 EUR mit Schreiben vom 22.08.2014 wirksam widerrufen hat.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.706,94 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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