Urteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 274/20

Tenor

  • 1.                               Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.140,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.03.2020 zu zahlen.

  • 2.                               Es wird festgestellt, dass dieser Anspruch in Höhe von 1695,21 € aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung folgt.

  • 3.                               Die Klage im Übrigen und die Widerklage werden abgewiesen.

  • 4.                               Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 32 % und der Beklagte 68 % zu tragen.

  • 5.                               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für diesen beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 21 22 24 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen