Urteil vom Landgericht Bielefeld - 17 O 56/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.000 € nebst Zinsen i.H.v. 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Siebert in Höhe von 1.375,88 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2021 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Sachverständigengutachtens werden der Klägerin allein auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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