Urteil vom Landgericht Bochum - 5 S 271/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.09.2004 verkündete Urteil des Amtsge-richts Herne-Wanne – Geschäfts.-Nr.: 14 C 6/04 – teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung der Firma C GmbH, N-Straße, ####1 C3, in Höhe von 695, 36 € nebst Zinsen freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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