Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 225/04

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.08.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 115 C 145/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% desjenigen Betrags abwenden, der für den Beklagten auf Grund dieses Urteils vollstreckbar ist; dies gilt nicht, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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