Urteil vom Landgericht Bonn - 9 O 342/09

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 20.570,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 46 % und tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen