Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 148/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 07.06.2011 – 015 K 093/08 – aufgehoben.

Es wird die Unwirksamkeit des Meistgebots der Frau H in Höhe von 37.500,00 € aus dem Versteigerungstermin vom 30.05.2011 festgestellt.

Die Entscheidung ergeht – aufgrund des Erfolgs des Rechtsmittels – gerichtsgebührenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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