Urteil vom Landgericht Bonn - 24 Ks-900 Js 767/12-3/13

Tenor

Die Angeklagte ist des Totschlags schuldig. Sie wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

- §§ 212 Abs. 1, 213 StGB -


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