Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 180/13

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 10.07.2013 – 33 C 749/12 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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