Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 91/16

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von  6.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2016 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall vom 10.07.2015 zu ersetzen.

3.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, der Klägerin außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung (außergerichtliche Geschäftsgebühr) in Höhe von 1.100,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2016 zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 70% und die Klägerin zu 30%.

6.

 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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