Urteil vom Landgericht Bonn - 41 O 13/22

Tenor

für Recht erkannt:

1.               Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerseite Auskunft über alle Beitragsanpassungen zu erteilen, die die Beklagte in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, zur Versicherungsnummer XXXXXXXXXK vorgenommen hat und hierzu geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, in denen mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

a) die Höhe der Beitragsanpassungen für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, unter Benennung der jeweiligen Tarife im Versicherungsverhältnis der Klägerseite,

b)              die der Klägerseite zu diesem Zwecke übermittelten Informationen in Form von Versicherungsscheinen und Nachträgen zum Versicherungsschein der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017.

2.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4.               Das Urteil ist wegen der Auskunft vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen