Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 93/22

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 12.10.2022 (Az.: 26 C 72/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über die diesem durch das Urteil bereits zuerkannten 74,25 EUR hinaus weitere 983,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für die erste Instanz auf 1.057,83 EUR und für die zweite Instanz auf 983,58 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 93/22
6. Juni 2023
5 S 93/22 6. Juni 2023

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