Urteil vom Landgericht Detmold - 12 O 247/10

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 39.004,26 € nebst

              Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

              dem 01.08.2009 zu zahlen.

              Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

              jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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