Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 S 44/17

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.02.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold (6 C 280/16)

wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen