Urteil vom Landgericht Detmold - 04 O 17/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 75,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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