Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 62/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Amtsgericht Dortmund vom 22.02.2006 wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.283,41 € (i.W. eintausendzweihundertdreiundachtzig 41/100 Euro) nebst 12 % Zinsen jährlich hieraus seit dem 04.12.2004 nebst 1,50 € Mahnkosten zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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