Urteil vom Landgericht Dortmund - 25 O 8/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr

1. für das Biozid-Produkt „N4 Hausfreund“ zu werben

1.1. mit der Angabe „Nicht toxisch, somit unbedenklich für Mensch, Tier und Pflanze“, gemäß Anlage K3

1.2. mit der Angabe „zu 100% biologisch abbaubar (…). Tun Sie etwas für sich und unsere Umwelt“, gemäß Anlage K3 und/oder K7

1.3. mit der Angabe „enthält keine giftigen Chemikalien“, gemäß Anlage K3

1.4. mit der Angabe „schont Gesundheit und Umwelt“, gemäß Anlage K3

1.5. mit der Angabe „…eine nachhaltige, umweltschonende und damit gesundheitsfördernde Alternative“, gemäß Anlage K3

1.6. mit der Angabe „N 5 über unseren Hausfreund Erfahrungsbericht:Mein Enkelsohn 3 1/2 Jahre hatte letzte Woche Dienstag am Abend das erstmal einen Krupphustenanfall  so stark, dass er eine Nacht im Krankenhaus bleiben musste. Angst und Ohnmacht bei den Eltern, dazu kam, dass am Donnerstag meine Tochter beruflich zu einer Schulung musste; und das Kind über Nacht zu mir kam. Belehrungen wie ich mich zu verhalten und zu tun hatte, waren erheblich. Kurz und Gut ich habe mich vorbereitet und meine Wohnung komplett gelüftet und mit N4-Hausfreund  ausgesprüht. Die Nacht war für mich katastrophal, für meinen Enkelsohn erholsam, ohne Husten, ohne Zäpfchen nur friedlich. Die Reaktion meines Enkels als in seine Mama abholte: ich bleib bei der Oma, da muss ich nicht husten. Wir danken dem N4-Hausfreund…“, gemäß Anlage K7

1.7. ohne den Hinweis „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen“ deutlich vom Rest der Werbung abgehoben wiederzugeben. Statt des Wortes „Biozide“ kann auch die genaue Bezeichnung der Produktart verwendet werden, gemäß Anlage K3

2. für das Biozid-Produkt „N“ zu werben

2.1. mit der Angabe „absolut hautfreundlich“, gemäß Anlage K4

2.2. mit der Angabe „frei von toxischen Belastungen“, gemäß Anlage K4

2.3. mit der Angabe „zu 100% biologisch abbaubar.“ gemäß Anlage K4

2.4. mit der Angabe „Erfahrungsbericht: Meine Partnerin N 6 aus C war als Krankenschwester am Anfang  sehr skeptisch gegenüber N4. Als Sie ein schlecht heilendes Exzem am Handgelenk hatte habe ich Ihr N gegeben. Nach einigen Anwendungen ging das Exzem zurück und auch bei Mückenstichen hat es Linderung gebracht. Jetzt  ist aus Zurückhaltung eine probierfreudige Anwenderin geworden …“,

gemäß Anlage K7

2.5. mit der Angabe „August über unseren Hautfreund Erfahrungsbericht:Gestern (Freitag)kurz vor Mittag, habe ich mich beim Schweißen an einem heißen Werkstück so gebrannt dass der Gummi auf meinem Handschuh geschmolzen ist. Ich habe mit dem Hautfreund Tester die Brandwunde aus 40cm Entfernung mehrmals besprüht und habe N4 ohne Abdeckung einwirken lassen!! - der Schmerz linderte sich recht zügig. Ich nahm einen Pflasterstreifen mit Mull; tränkte den Mull mit N4, decke damit die Wunde ab und sprühte noch viermal im Abstand von etwa 20Minuten die Wunde und  den Mull nass. Ich zog Arbeitshandschuhe über und konnte schmerzfrei weiterarbeiten!! Bereits am frühen Nachmittag nahm ich das Pflaster das ich unter den Handschuh trug abnehmen – keine Brandblase – lediglich eine Verfärbung der Haut ähnlich einem Pigmentfleck ist zu sehen. Als Schlosser hat man solche Verbrennung  schön öfter mal. Der intensive Schmerz, das Nässen und Aufbrechen der fast schon verheilten Brandblase, das Festkleben des Verbandmulls auf der Wunde war da schon  immer sehr unangenehm. Dank N ist das Schnee von gestern! Die 2,95€ für den Tester sind echt gut investiert…“,

gemäß Anlage K7

2.6. mit der Angabe „N 7 über unseren HautfreundMeine Erfahrungen mit dem Hautfreund von N4: Am 1. August wurde meine Hüfte minimal invasiv operiert (Hüftendoprothese). Es entstand eine 7cm lange Narbe. Bis Mitte Oktober war ein stecknadelkopfgroßes Stück der Narbe noch offen und wurde mit einem wasserfesten “Adsorbentpflaster” abgedeckt, das sich wie eine zweite Haut auf die Wunde kleben ließ und Sekret abtransportierte. Das funktionierte eigentlich ganz gut, aber die Wunde schloss sich nicht und unter der Klebefläche bildete sich, nach immerhin 10 Wochen, ein juckender Ausschlag. Ich beschloss daraufhin, die Wunde offen zu lassen, zumindest an den Tagen, an denen kein Bewegungsbad anstand. Von Frau W bekam ich nun den Tipp, doch mal N4 auf die offene Stelle und den Ausschlag zu sprühen und sie hatte auch gleich einen Testsprüher für mich parat. 3 Tage lang habe ich jeweils 2x einen Sprühstoß N4 auf die Wunde gegeben, dann war die offene Stelle geschlossen und die Hautirritation war verschwunden. Gleichzeitig und genauso oft, habe ich mit N4 einen stark juckenden Hautausschlag, mit roten erhabenen Punkten, in der Ellenbeuge und in der Kniekehle behandelt. Laut Hausarzt handelte es sich hierbei um Neurodermitis und er verschrieb mir – natürlich – eine Kortisonsalbe. Diese habe ich nur zwei/dreimal verwendet, dann kam N4 drauf. Auch der Ausschlag verschwand nach 3 Tagen. Derzeit behandle ich eine Hautirritation am unteren Augenlid, die tatsächlich wie Neurodermitis aussieht (rot, schuppig, trocken und faltig) mit N4. Obwohl es wirklich ganz nahe am Auge ist und beim Sprühen immer auch etwas in’s Auge gerät, brennt es nicht und es sieht so aus, als wäre auch dieses Problem in ein/ zwei Tagen erfolgreich behandelt. Das heißt, die neurodermitische Stelle am Auge hat sich bereits nach 2 Tagen deutlich verbessert. Ich bin total zufrieden und sehr froh über meine N4 Heilerfolge und werde es bei Hautproblemen immer zuerst mal zum Einsatz bringen. Ich bin schon ganz gespannt, wobei es mir noch helfen wird und denke dabei an Stiche, Herpesbläschen, Nagelpilz, usw. Probier ich alles aus! Ich empfehle, N4 einfach mal so unvoreingenommen auszuprobieren wie ich das gemacht habe. Ich hatte keinerlei Erwartungen, war nur neugierig. Und dann hat es so gut geholfen! Prima! Danke für den Tipp!!! …“,

gemäß Anlage K7

2.7. mit der Angabe „T über unseren HautfreundNachdem ich mich von einem Zahn verabschieden musste, hab ich mir nach meinem Zahnarztbesuch auf die genähte Wunde N4 gesprüht. Es hat sofort aufgehört zu bluten und die Schmerzen ließen ebenfalls nach (die Tabletten, die ich bekam hab ich nicht gebraucht). Die Wunde ist supergut und schnell verheilt…“.

gemäß Anlage K7

2.8. mit der Angabe „F über unseren HautfreundAls ich vor ein paar Wochen wieder zu Besuch bei meinen Eltern war hat sich mein Vater gerade ein Fußbad genommen. Beim abtrocknen seiner Füße sah ich einen schwarzen Zehennagel am rechten großen Zeh. Ich fragte ihn, was ist das den, der Nagel ist ja ganz schwarz und dick. Er sagte mir: Als junger Mann hab ich beim Fußballspielen in den Boden getreten und dabei den rechten Zeh verstaucht. Nach einigen Tagen hat sich dieser gelblich-grünlich verfärbt. Aber wie die Menschen von damals so waren ging er nicht zum Arzt, sondern schenkte dem Missgeschick keine Achtung und lebt seither mit einem schmerzempfindlichen Zehen. Ich hab ihm gesagt, dass das ein Nagelpilz ist, so wie der aufgedunsen und bröselig ist. Holte meine kleine Sprühflasche Hautfreund, die ich immer dabei habe, aus meiner Jackentasche und sprühte den Zehennagel damit ein. Danach besprühte ich ein Wattepad und befestigte dieses mit einem Pflaster auf dem Zeh. Ich sagte meiner Mutter das sie das Morgens und Abends bei ihm machen soll. Ich bestellte für meine Eltern ein Fläschchen „Hautfreund“ übers Internet, an ihre Adresse. Zwei Wochen später ging ich zu meinen Eltern zum Kaffee. Mein Vater zeigte mir, mit einem grinsen im Gesicht, seinen Zehennagel und war richtig begeistert. Er sagte mir das nach 2 Tagen der Nagel nicht mehr schwarz war, nur noch leicht gelblich. Das er das befallene Nagelstück  mit Feile und Schere endlich bearbeiten konnte. Innerhalb einer Woche hat er das ganze faule Nagelstück entfernt. Der Nagel wächst und bedeckt schon wieder ein Drittel seines Zehen. Er sprüht täglich weiterhin seinen Zehen und sogar seine beiden Füße damit ein. Ich hab über 30 Jahr mit dem schmerzempfindlichen Zeh gelebt, teure Mittel gekauft, und nichts half. Eine Träne kullerte die Wange hinab. Er gab mir einen Kuss und ein kleinen Stoß auf die Schulter. Danke N4 für euren Hautfreund.“

gemäß Anlage K7

2.9. ohne den Hinweis „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen“ deutlich vom Rest der Werbung abgehoben wiederzugeben. Statt des Wortes „Biozide“ kann auch die genaue Bezeichnung der Produktart verwendet werden, gemäß Anlage K4

2.10. mit der Bezeichnung zu versehen:

„Hautfreund“

gemäß Anlage K4 und / oder K7

3. für das Biozid-Produkt „N4 Tierfreund“ zu werben

3.1. mit der Angabe „zu 100% biologisch abbaubar und hinterlässt keine Rückstände“,

3.2. mit der Angabe „Nicht giftig für Mensch, Tier und Pflanze“

3.3. mit der Angabe „Keine Umweltbelastung“

3.4. mit der Angabe „Nicht ätzend, nicht reizend, nicht allergen“

3.5. mit der Angabe „ohne schädigende Wirkung auf körpereigene Zellverbände“

3.6. mit der Angabe „sehr gut haut- und fellverträglich“

3.7. ohne den Hinweis „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen“ deutlich vom Rest der Werbung abgehoben wiederzugeben. Statt des Wortes „Biozide“ kann auch die genaue Bezeichnung der Produktart verwendet werden,

jeweils gemäß Anlage K 5.

Des Weiteren wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägen der Kläger zu 17 % und die Beklagte zu 83 %

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen