Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 220/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 08.04.2014, zum Az. 429 C #####/####, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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