Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 199/15

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 320.000,00 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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