Urteil vom Landgericht Dortmund - 19 O 66/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.950,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.3.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten iHv. 480,20 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.10.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 5.950,00 EUR festgesetzt.


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