Urteil vom Landgericht Duisburg - 12 S 130/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg – Ruhrort vom 26.11.2014 - 10 C 286/14 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.042,92 € nebst nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per anno seit dem 05.07.2014 nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 169,50 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert der Berufung: 1.042,92 €


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