Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 157/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 18.10.2017, Az. 75a C 16/17, insgesamt wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 185,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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