Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 26 S 56/91

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts vom 29. Juli 1991 -37 C 5047/91 -abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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