Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 3 O 434/99

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.740,05 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.03.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sind von dem Kläger zu tragen.

Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und / oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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