Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 20/02

Tenor

hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, die Richterin am Landgericht X und den Richter X

für R e c h t erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.10.2001 verkündete Urteil

des Amtsgerichts Düsseldorf - 29 C 6152/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.


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