Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 394/07

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 7.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2007 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte der Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXX (Az. 501 IN 31/07 - AG Düsseldorf) aus den von den Klägern erworbenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen der XXX Nr. 1139 (Nennbetrag 2.000,00 €), Nr. 1211 (Nennbetrag 3.000,00 EUR) und Nr. 1138 (Nennbetrag 2.000,00 EUR) auf die Beklagten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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