Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 215/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az.: 34 C 143/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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