Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 101/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 108.814.929,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2007, die Beklagte zu 1) darüber hinaus Zinsen aus demselben Betrag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum zwischen dem 18.04.2005 und dem 30.10.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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