Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 O 70/09

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, € 4.174,62 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2008 an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zu 2/5 und der Be-klagten zu 3/5 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen